Leistungen
Podologische Komplexbehandlungen
Medizinische Fußpflege für Diabetiker mit Heilmittelverordnung. Die Kosten werden von IhrerKrankenkasse übernommen, sofern eine Befreiung der Zuzahlung vorliegt. Ansonsten fällt die gültige ezeptgebühr von derzeit 10 € und ein Eigenanteil von 10% pro Behandlung an.
Podologische Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig (19%) sofern sie nicht aufgrund ärztlicher Anordnungerfolgen. Bei Vorlage eines Privatrezeptes, aus dem hervorgeht, dass die Behandlung von Ihrem Arzt angeordnet wird, entfällt für Sie die Umsatzsteuer von 19%. Andernfalls wird die Umsatzsteuer auf die Behandlungskosten aufgeschlagen und an das Finanzamt abgeführt. Auf dem Privatrezept muß die podologische Komplexbhandlung oder medizinische Fußpflege verordnet sein. Es begründet die Heilbehandlung als medizinischnotwendige Maßnahme zur Vermeidung von Hautschädigungen oder bei verdicktem oder verändertem Nagelwachstum.
Gerne stellen wir Ihnen bei bestehendem podologischen Befund eine Behandlungsempfehlung aus.
Behandlungs-Schwerpunkte
- Orthonyxiespangen
- Nagelkorrekturen
- Diabetiker
- Vorbereitung der podologischen Behandlung einschließlich aller Hygienemaßnahmen
- Anamese und podologische Befunderstellung und erstellen eines Behandlungsplans
- spezielle Behandlungsmaßnahmen bei Nagelveränderungen, sowie richtiges Schneiden der Nägel oder Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel
- Hornhautbehandlung
- Behandlung und fachgerechtes entfernen von Hühneraugen
- podologische Behandlungsmaßnahmen bei Risikopatienten
Wir entfernen nicht nur schmerzende Hühneraugen, störende Schwielen und deformierte Fußnägel. Diabetiker, Rheumatiker und Bluter sind bei uns in fachgerechten Händen.
Terminvereinbarung